Die Einspeisevergütung ist das historische Fundament der Energiewende in Deutschland. Geregelt über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sichert sie jedem Anlagenbetreiber einen festen, staatlich garantierten Cent-Betrag für jede Kilowattstunde Strom zu, die er in das öffentliche Netz einspeist. Dieser Satz bleibt ab dem Monat der Inbetriebnahme für das laufende Kalenderjahr sowie weitere 20 Jahre konstant — das bietet maximale Planungssicherheit.
Die rechtliche Grundlage bilden §§ 48–49 EEG 2023 in der aktuell gültigen Fassung. Die genauen Sätze werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und angepasst.
Aktuelle Vergütungssätze für Dachanlagen (H1 2026)
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der installierten kWp-Leistung der Anlage sowie nach der gewählten Betriebsart. Hier die aktuellen Sätze für Inbetriebnahme im ersten Halbjahr 2026:
| Anlagengröße (kWp) | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| bis 10 kWp | ca. 8,04 ct/kWh | ca. 12,90 ct/kWh | Überschuss ✅ |
| 10 bis 40 kWp | ca. 6,95 ct/kWh | ca. 10,79 ct/kWh | Überschuss ✅ |
| 40 bis 100 kWp | ca. 5,68 ct/kWh | ca. 10,68 ct/kWh | Situationsabhängig |
| 100 bis 300 kWp | ca. 5,68 ct/kWh | ca. 9,36 ct/kWh | Direktvermarktung prüfen |
💡 Mischkalkulation bei Überschreitung: Wenn Ihre Anlage 12 kWp groß ist, erhalten Sie für die ersten 10 kWp den vollen Satz von 8,04 ct und für die restlichen 2 kWp den verminderten Satz von 6,95 ct. Der Netzbetreiber berechnet hieraus automatisch einen gewichteten Durchschnittssatz.
Monatliche Degression: Warum frühes Handeln lohnt
Die EEG-Vergütungssätze sinken in festgeschriebenen Intervallen leicht ab (sogenannte Degression). Die aktuelle Degressionsrate beträgt 1 % pro Halbjahr. Das bedeutet:
- Wer im Januar 2026 in Betrieb geht, sichert sich den aktuellen Satz für 20 + 1 Jahre
- Wer bis Juli 2026 wartet, erhält bereits einen um ca. 1 % niedrigeren Satz
- Wer 2027 installiert, verliert nochmals ca. 2 % Vergütung gegenüber dem heutigen Satz
Bei einer 10-kWp-Anlage mit 3.000 kWh jährlicher Einspeisung bedeutet 1 % Degression einen Verlust von ca. 50 € über die gesamte Vergütungsdauer — ein kleiner, aber unnötiger Verlust.
Überschuss- vs. Volleinspeisung: Detaillierter Vergleich
Seit der EEG-Reform können Anlagenbetreiber jedes Jahr neu wählen, ob sie als Überschuss- oder Volleinspeiser abrechnen. Für die meisten Eigenheimbesitzer ist die Entscheidung eindeutig:
Warum Überschusseinspeisung fast immer besser ist
Die Mathematik ist simpel: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihnen den Netzbezugspreis (36 ct) minus die entgangene Einspeisevergütung (8 ct) = 28 Cent netto. Das ist mehr als das Doppelte des Volleinspeisetarifs (12,9 ct).
| Szenario | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Wert pro selbst verbrauchter kWh | 36 ct (vermiedener Netzbezug) | 0 ct (kein Eigenverbrauch) |
| Vergütung pro eingespeister kWh | 8,04 ct | 12,90 ct |
| Beispiel: 9.500 kWh Jahresertrag | 6.650 kWh × 36 ct + 2.850 kWh × 8 ct = 2.622 € | 9.500 kWh × 12,9 ct = 1.226 € |
| Jährlicher Vorteil | +1.396 € zugunsten Überschusseinspeisung | |
Wann lohnt sich Volleinspeisung?
Volleinspeisung ist nur in seltenen Sonderfällen sinnvoll:
- Vermietete Gebäude ohne eigenen Stromverbrauch (Scheunen, Lagerhallen)
- Zwei-Anlagen-Strategie: Eine kleine Überschussanlage (z. B. 5 kWp) für den Haushalt und eine zweite, größere Volleinspeiseanlage auf der verbleibenden Dachfläche
- Ferienhäuser mit geringem Eigenbedarf: Wenn das Gebäude nur wenige Wochen pro Jahr genutzt wird
Direktvermarktung ab 25 kWp
Anlagen ab 25 kWp Leistung unterliegen der Direktvermarktungspflicht. Das bedeutet:
- Die Anlage muss mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungssteuerung ausgestattet sein
- Der Strom wird über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft
- Zusätzlich zur Marktprämie gibt es eine Managementprämie
Für Standard-Einfamilienhäuser (8–15 kWp) ist dies nicht relevant. Erst ab Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten wird die Direktvermarktung zum Thema.
Praktische Tipps zur Maximierung Ihrer Einspeisevergütung
- ✅ Schnell handeln: Je früher die Inbetriebnahme, desto höher der garantierte Satz für 20+ Jahre
- ✅ Eigenverbrauch maximieren: Setzen Sie auf einen Speicher und steuern Sie energieintensive Verbraucher (Waschmaschine, Spülmaschine) in die Sonnenstunden
- ✅ Anlage im MaStR registrieren: Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht — ohne Registrierung keine Vergütung
- ✅ Jährlich Einspeiseart prüfen: Sie können einmal pro Jahr von Überschuss auf Voll wechseln (und umgekehrt)